Einlagensicherung durch den Feuerwehrfonds
Der so genannte Feuerwehrfonds ist ein weiteres Merkmal, das zur Sicherheit der Investition in britische Versicherungen beiträgt. Eingeführt wurde der Feuerwehrfonds zur Einlagensicherung und folglich zum Schutz der Kunden. Der Feuerwehrfonds deckt die Zahlung von 90 Prozent des Wertes einer laufenden Versicherung. Dieser Entschädigungsfonds dient der Absicherung der Versicherungsnehmer, für den Fall, dass das Versicherungsunternehmen seine Zusicherungen gegenüber dem Kunden nicht einhalten kann.
Das Gesetz zur Einlagensicherung (FSCS) gilt für alle Versicherungsnehmer mit Wohnsitz innerhalb der europäischen Union. In der Praxis britischer Versicherungsgesellschaften wird, bevor der Feuerwehrfonds zum Tragen kommt, versucht das insolvente Versicherungsunternehmen durch andere Versicherungsgesellschaften zu übernehmen, um die Kundenforderungen somit zu 100 Prozent zu erfüllen.
Eine Einlagensicherung, wie durch den britischen Feuerwehrfonds, gab es im deutschen Versicherungssystem lange Zeit nicht. Erst seit dem Jahr 2002/2003 existiert die Auffanggesellschaft Protektor AG, die nach dem britischen Vorbild des Feuerwehrfonds entstanden ist und bei Insolvenz einer deutschen Versicherungsgesellschaft den Garantiezins für die Kunden sicher stellt.
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