Englische Lebensversicherung und Abgeltungssteuer
Englische Lebensversicherungen sind von der seit Januar 2009 in Deutschland eingeführten Abgeltungssteuer nicht betroffen. Sie gehört daher zu den Gewinnern der neuen steuerlichen Regelung. In Deutschland hingegen unterliegen alle Erträge aus Kapitalvermögen der 25prozentigen Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Steuer fällt entsprechend für all diejenigen Erträge an, die nicht durch einen Freistellungsauftrag von der Besteuerung befreit sind. Deshalb werden auch lediglich die Erträge aus der englischen Versicherung zur Steuer veranlagt.
Beispiel: Es wurde eine englische Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen. Zu Beginn der Rentenphase wird das gesamte Vermögen aus dem Vertrag entnommen. Zur steuerlichen Veranlagung kommen entsprechend 50 Prozent der Erträge. Wurde bei der englischen Lebens- bzw. Rentenversicherung die Mindestlaufzeit von 12 Jahren erfüllt (Kapitalauszahlung frühestens mit dem 60. Lebensjahr), findet das Halbeinkünfteverfahren Anwendung. Werden diese steuerlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der gesamte Ertrag dem individuellen Steuersatz zu unterwerfen. Wird hingegen bei Rentenbeginn anstelle der Kapitalauszahlung die monatliche Verrentung gewählt, dann unterliegt lediglich der Ertragsanteil (§ 22 EStG) der persönlichen Besteuerung.
Der Ertragsanteil liegt zum Beispiel bei einem Rentenbeginn 65 Jahren bei 18 Prozent und mit mit 67 Jahren bei 17 Prozent.
© Copyright bei Englische Lebensversicherung.org | 06.06.2011 | Rubrik: Ratgeber
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