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Vorteile beim Vererben englischer Lebensversicherungen

Ein weiterer Vorteil, neben der Steueroptimierung durch die Bewertungsprivilegien von Lebensversicherungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer, ist die Tatsache, dass nicht nur Familienangehörige bedacht werden können. Grundsätzlich können auch Personen außerhalb des Familienkreises beschenkt bzw. beerbt werden.

Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer gibt es, laut § 12 Abs. 4 BewG (Bewertungsgesetz), Bewertungsprivilegien, die bei der Nachlassplanung erheblich von Vorteil sind. Laut dieses Gesetzes werden noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens-, Kapital- und Rentenversicherungen mit 2/3 der Beiträge oder dem niedrigeren Rücklaufwert angesetzt. (Freibetrag Ledige: 250.000 Euro, Verheiratete: 500.000 Euro, Kinder: 400.000 Euro; Stand 01.2010)

Dies ist für Anleger in britische Lebensversicherungen, die frühzeitig an ihre Nachlassplanung denken, sehr interessant, da in diesem Falle deutlich niedrigere Erbschafts- und Schenkungssteuern anfallen. Nur 2/3 der eingezahlten Prämien oder alternativ der Rücklaufwert der Police - je nachdem, welcher Betrag niedriger ausfällt - müssen versteuert werden. Wird diese Nutzungsvariante nicht in Anspruch genommen, so zahlen die Hinterbliebenen wesentlich höhere Erbschafts- und Schenkungssteuern, da die geltenden Erbschafts- und Schenkungssteuerfreibeträge häufig überschritten werden.

Verfügungsgewalt über das Vermögen

Werden laufende, noch nicht fällige Versicherungsverträge an Dritte verschenkt oder vererbt, fallen deutlich geringere Erbschafts- und Schenkungssteuern an. Es müssen nur 2/3 der eingezahlten Prämien oder alternativ der Rückkaufwert (je nachdem welcher Betrag geringer ist), versteuert werden.

Neben diesem steuerlichen Vorteil und der sich daraus ergebenden Absicherung der Hinterbliebenen, bleibt die Verfügungsgewalt über das bestehende Vermögen bis zum Ableben beim Versicherungsnehmer. Er allein hat die Zugriffsrechte auf das vorhandene Guthaben.

© Copyright bei Englische Lebensversicherung.org | 10.05.2011 | Rubrik: Ratgeber

Mündelsicherheit durch englische Lebensversicherungen

Warum britisch?